Tipps & Tricks von A - Z
Testamentsvollstrecker
Durch einen Testamentsvollstrecker kann der Erblasser weit über seinen Tod hinaus Einfluss
auf seinen Nachlass nehmen.
- Die Einsetzung des Testamentsvollstreckers erfolgt durch Testament.
- Der Testamentsvollstrecker ist Treuhänder des Erblassers. Er hat dessen testamentarische Anordnungen zu befolgen (§ 2216 Abs. 2 BGB).
- Aufgabe des Testamentsvollstreckers kann insbesondere die Erbauseinandersetzung nach den Vorgaben des Erblassers sein. Dies empfiehlt sich, wenn Streit zwischen den Erben vermieden werden soll oder zur verlässlichen Erfüllung von Vermächtnissen.
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Durch Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung kann der Erblasser dafür
sorgen, dass der Nachlass in einem bestimmten Sinne über viele Jahre verwaltet wird.
Dies kann sich insbesondere empfehlen
- bei angeordneter Vor- und Nacherbschaft oder
- für Kinder bis sie volljährig sind oder - besser noch - bis sie ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und
- ist typisch beim Behindertentestament.
Autor: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Mickel nach dem Stand vom November 2017
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Siehe auch:
Ehegatten-Testatment
Der befreite Vorerbe