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Testamentsvollstrecker
Durch einen Testamentsvollstrecker kann der Erblasser weit über seinen Tod hinaus Einfluss auf seinen Nachlass nehmen.

  1. Die Einsetzung des Testamentsvollstreckers erfolgt durch Testament.

  2. Der Testamentsvollstrecker ist Treuhänder des Erblassers. Er hat dessen testamentarische Anordnungen zu befolgen (§ 2216 Abs. 2 BGB).

  3. Aufgabe des Testamentsvollstreckers kann insbesondere die Erbauseinan​dersetzung nach den Vorgaben des Erblassers sein. Dies empfiehlt sich, wenn Streit zwischen den Er​ben vermieden werden soll oder zur ver​läss​li​chen Er​fül​lung von Ver​mächtnissen.

  4. Durch Anordnung einer Dauertestaments​vollstreckung kann der Erblasser dafür sorgen, dass der Nachlass in einem bestimmten Sinne über viele Jahre verwaltet wird. Dies kann sich insbesondere empfehlen

    • bei angeordneter Vor- und Nacherbschaft oder

    • für Kinder bis sie volljährig sind oder - besser noch - bis sie ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und

    • ist typisch beim Behindertentestament.



Autor: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Mickel nach dem Stand vom November 2017
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Siehe auch:
Ehegatten-Testatment
Der befreite Vorerbe