KOSTEN
"Guter Rat ist teuer, schlechter ist teurer"
(Erkenntnis des "Alten Europa")
Jede Arbeit hat ihren Preis. Die Tätigkeit der Rechtsanwälte wird nach dem RVG = Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vergütet, die der Notare nach dem GNotKG = Gerichts- und Notarkostengesetz. Ausgangspunkt ist dabei in der Regel der Gegenstandswert, auf den sich die Tätigkeit bezieht.

Über das Anwaltshonorar für eine außergerichtliche Beratung ist ab 01.07.2006 generell eine schriftliche Vergütungsvereinbarung zu treffen. Im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit schlagen wir in den Fällen, in denen eine Abrechnung nach dem Gegenstandswert nicht paßt, eine Abrechnung auf Stundenbasis vor. Bei der notariellen Tätigkeit darf von dem GNotKG nicht abgewichen werden.


Eine Abrechnung auf Stundenbasis – gegebenenfalls in Verbindung mit einer Pauschale – empfiehlt sich außerdem bei ständiger laufender Beratung, also insbesondere in den Fällen, in denen wir als Rechtsabteilung eines Unternehmens tätig werden.





Download:
Anwaltsvertrag außergerichtliche Beratung

Download:
Anwaltsvertrag RVG

Download:
Anwaltsvertrag Stundensatz Einzelmandant